Aus aktuellem Anlass: Kommentare
Montag, 14. Februar 2005Darf ein Blog-Autor Kommentare in seinem Blog zensieren?
1. Das Blog und seine Kommentarmöglichkeit sind öffentlich. (Müssten sie ja nicht sein: Es gibt genug technische Möglichkeiten, den Zugriff auf einen definierten Kreis zu beschränken oder keine Kommentare zuzulassen.)
2. Das Hausrecht steht nicht über der Verfassung.
3. Man darf mit seinem Privateigentum nicht machen, was man will (siehe Denkmalschutz, Naturschutz etc.).
4. Ein öffentliches Blog ist an das Recht der freien Meinungsäußerung gebunden.
5. Es braucht zur Löschung von Kommentaren einen schwerer wiegenden Grund als den des eigenen Gutdünkens.
6. Strafrechtlich relevante Inhalte müssen gelöscht werden, darunter Rechtsradikales, Verfassungsfeindliches, die Persönlichkeit Dritter Verletzendes.
7. Wie Zeitgenossen es so treffend formulierte: „Unhöflichkeiten sind aber nicht rechtswidrig.“
(basierend auf der Diskussion bei Zeitgenossen)
Auch die Feststellung einer geistigen Störung und die resultierende vorübergehende Aberkennung von Bürgerrechten (z.B. das der freien Meinungsäußerung) sind rechtlich geregelt und liegen nicht in der Hand der Blog-Autorin.
Schlussfolgerung:
Kommentare sind innerhalb der rechtlich definierten Grenzen zu ertragen oder gar nicht erst zuzulassen.




