1000 Fragen 81-100

Dienstag, 10. Juli 2018 um 17:04

81. Was würdest du tun, wenn du fünf Jahre im Gefängnis sitzen müsstest?
Entweder mich vor Schuldgefühlen zerfleischen, weil ich offensichtlich etwas sehr Schlimmes angestellt habe. Oder mich in Gesetzestexte einfuchsen, weil’s meine Anwältin verkackt hat.

82. Was hat dich früher froh gemacht?
Gutes Essen.

83. In welchem Outfit gefällst du dir sehr?
In jedem, das ich mit dem richtigen Film zur Situation assoziiere und das gut sitzt.

84. Was liegt auf deinem Nachttisch?
Knirschschiene, Migränemittel, Ohropax, aktuelle Lektüre.

85. Wie geduldig bist du?
Innerlich überhaupt nicht, äußerlich im sozial kompatiblen Durchschnitt.

86. Wer ist dein gefallener Held?
Wenn’s unbedingt ein Mann sein muss: Theseus.

87. Gibt es Fotos auf deinem Mobiltelefon, mit denen du erpressbar wärst?
Nein. Unter anderem, weil ich Fotos täglich auf meinen Rechner übertrage und nicht speichere.

88. Welcher deiner Freunde kennt dich am längsten?
Anne.

89. Meditierst du gern?
Nein, weil nie.

90. Wie baust du dich nach einem schlechten Tag wieder auf?
Mit gutem Essen.

91. Wie heißt dein Lieblingsbuch?
Wie jede Vielleserin habe ich kein Lieblingsbuch.

92. Mit wem kommunizierst du am häufigsten über WhatsApp?
Papa. (Und auch als einzigem.)

93. Was sagst du häufiger: Ja oder Nein?
Ja, nein?

94. Gibt es Gerüchte über dich?
Unwahrscheinlich.

95. Was würdest du tun, wenn du nicht mehr arbeiten müsstest?
Mir einen Hund zulegen.

96. Kannst du gut Auto fahren?
Unwahrscheinlich, weil ich es seit 15 Jahren nicht mehr getan habe.

97. Ist es dir wichtig, dass dich die anderen nett finden?
Ja. In genau dem Maß, dass sie sich sonst keine weiteren Gedanken über mich machen.

98. Was hättest du in deinem Liebesleben gerne anders?
Mich mehr damit zu befassen.

99. Was unternimmst du am liebsten, wenn du abends ausgehst?
Gut essen.

100. Hast du jemals gegen ein Gesetz verstoßen?
Ständig: Vom Kreuzen roter Fußgängerampeln über versehentliches Schwarzfahren wegen Stempelnvergessen bis Fotografieren fremder Menschen.

Quelle: Flow-Magazin.

Zu den Fragen 61-80.
Zu den Fragen 101-120.

die Kaltmamsell

3 Kommentare zu „1000 Fragen 81-100“

  1. Joël meint:

    Frage 90 und 99 haben Sie und ich quasi deckungsgleich beantwortet. ;-)

  2. Dieter meint:

    Fotografieren fremder Menschen ist nicht illegal, nur das Veröffentlichen der Bilder.
    [KunstUrhG §22ff]

  3. die Kaltmamsell meint:

    Das hat sich durch die EU-DSGV geändert, Dieter: Bereits das Erheben von Daten in Form von Fotos bedarf der Einwilligung der Fotografierten.
    (Welche der beiden Bestimmungen im Streitfall sticht, bedarf allerdings noch einer höchstrichterlichen Entscheidung, gebe ich zu.)

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